Das DFB-Sportgericht hat Fußball-Zweitligist Hansa Rostock zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 238.000 Euro verurteilt. Damit ahndete der Verband gleich vier Vorfälle, bei denen die Hansa-Anhänger für Ärger gesorgt hatten. Der FC Hansa kann bis zu 79.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.